Technik & Energie
Freie Schorn­stein­feger­wahl ab 2013
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Kamin

Seit die­sem Jahr tre­ten die Schorn­stein­fe­ger of­fen­siv an die Haus­ei­gentümer her­an und bemühen sich um Jah­res­ver­träge mit Verlänge­rungs­klau­seln für Kehr- und Über­prüfungs­ar­bei­ten.

Bis­lang kam der Schorn­stein­fe­ger von sich aus ans Haus und führ­te die er­for­der­li­chen Ar­bei­ten aus. Bis zum 31. De­z­em­ber 2012 ist er da­zu auch ge­setz­lich ver­pflich­tet.

Ab dem 01. Jan­u­ar 2013 be­steht freie Schorn­stein­fe­ger­wahl. In die­sem Sek­tor kehrt al­so die freie Markt­wirt­schaft ein. Da­her wer­den die Schorn­stein­fe­ger ih­re Diens­te je nach "Markt­la­ge" zu un­ter­schied­li­chen Prei­sen an­bie­ten.

Die vom Schorn­stein­fe­ger aus­zuführen­den Ar­bei­ten selbst sind zwin­gend vom Ge­setz vor­ge­schrie­ben, im Ein­zel­nen:

  • die Führung des Kehr­buchs mit der Kon­trol­le, ob die vor­ge­schrie­be­nen Schorn­stein­fe­ger­ar­bei­ten durch­ge­führt wur­den
     
  • die Durchführung der Feu­er­stät­ten­schau zwei­mal im sie­benjähri­gen Ver­ga­be­zeit­raum ein­sch­ließlich der Prüf­ung der Be­triebs- und Brand­si­cher­heit der An­la­gen
     
  • die Durchführung von an­lass­be­zo­ge­nen Über­prüfun­gen
     
  • die Aus­stel­lung von Be­schei­ni­gun­gen zur Bau­ab­nah­me nach der Lan­des­bau­ord­nung
     
  • die Durchführung von Er­satz­vor­nah­men, wenn Ei­gentümer ih­ren Rei­ni­gungs-, Über­prüfungs- oder Mess­pflich­ten nicht nach­kom­men.

Die vor­ge­nann­ten Auf­ga­ben nimmt da­bei der Schorn­stein­fe­ger als "Be­lie­he­ner des Staa­tes" wahr, so wie Sie es zum Bei­spiel vom TÜV für die Prüf­ung und Über­wa­chung der Kraft­fahr­zeu­ge ken­nen. Wir emp­feh­len Ih­nen drin­gend, zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch kei­ne Auf­träge zu er­tei­len, weil es noch kei­ne aus­rei­chen­den Ver­gleichs­prei­se für die ein­zel­nen Dienst­leis­tun­gen der Schorn­stein­fe­ger gibt.

Beim letz­ten Be­such des Schorn­stein­fe­gers ist Ih­nen ein Feu­er­stät­ten­be­scheid aus­ge­hän­digt wor­den. Die­sem Feu­er­stät­ten­be­scheid kön­nen Sie ent­neh­men, wie oft und in wel­chem Zeit­raum der Schorn­stein zu keh­ren oder die An­la­ge zu über­prüfen ist. Dies sind dann die Kri­te­ri­en für die Prei­ser­mitt­lung. Al­ler­dings soll­ten Sie auch nach­fra­gen, in wel­cher Höhe Fahrt­kos­ten an­fal­len. Denn zu­künf­tig dür­fen für je­den Ein­satz Fahrt­kos­ten be­rech­net wer­den und das bei meh­re­ren Nut­zungs­ein­hei­ten auch für je­de ein­zel­ne Ein­heit. Dies dürf­te Ih­nen von Hand­wer­ker­ein­sätzen be­kannt sein. Schon jetzt zeich­net sich ab, dass Sie mit höher­en Kos­ten für die Kehr­gebühren zu rech­nen ha­ben. Wir wer­den den Markt wei­ter für Sie be­ob­ach­ten.