Seit diesem Jahr treten die Schornsteinfeger offensiv an die Hauseigentümer heran und bemühen sich um Jahresverträge mit Verlängerungsklauseln für Kehr- und Überprüfungsarbeiten.
Bislang kam der Schornsteinfeger von sich aus ans Haus und führte die erforderlichen Arbeiten aus. Bis zum 31. Dezember 2012 ist er dazu auch gesetzlich verpflichtet.
Ab dem 01. Januar 2013 besteht freie Schornsteinfegerwahl. In diesem Sektor kehrt also die freie Marktwirtschaft ein. Daher werden die Schornsteinfeger ihre Dienste je nach "Marktlage" zu unterschiedlichen Preisen anbieten.
Die vom Schornsteinfeger auszuführenden Arbeiten selbst sind zwingend vom Gesetz vorgeschrieben, im Einzelnen:
- die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden
- die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen
- die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen
- die Ausstellung von Bescheinigungen zur Bauabnahme nach der Landesbauordnung
- die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.
Die vorgenannten Aufgaben nimmt dabei der Schornsteinfeger als "Beliehener des Staates" wahr, so wie Sie es zum Beispiel vom TÜV für die Prüfung und Überwachung der Kraftfahrzeuge kennen. Wir empfehlen Ihnen dringend, zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aufträge zu erteilen, weil es noch keine ausreichenden Vergleichspreise für die einzelnen Dienstleistungen der Schornsteinfeger gibt.
Beim letzten Besuch des Schornsteinfegers ist Ihnen ein Feuerstättenbescheid ausgehändigt worden. Diesem Feuerstättenbescheid können Sie entnehmen, wie oft und in welchem Zeitraum der Schornstein zu kehren oder die Anlage zu überprüfen ist. Dies sind dann die Kriterien für die Preisermittlung. Allerdings sollten Sie auch nachfragen, in welcher Höhe Fahrtkosten anfallen. Denn zukünftig dürfen für jeden Einsatz Fahrtkosten berechnet werden und das bei mehreren Nutzungseinheiten auch für jede einzelne Einheit. Dies dürfte Ihnen von Handwerkereinsätzen bekannt sein. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass Sie mit höheren Kosten für die Kehrgebühren zu rechnen haben. Wir werden den Markt weiter für Sie beobachten.