Der "Zweitschlüssel" für die Mietwohnung in den Händen des Vermieters ist oft ein Zankapfel zwischen Mieter und Vermieter. Vermieter sind der Auffassung, sie hätten ein Recht darauf, von Zeit zu Zeit das Mietobjekt in Augenschein zu nehmen. Während des Mietverhältnisses hat der Mieter das "Hausrecht" an dem Mietobjekt. Deswegen sind dem Vermieter auch Kontrollbesuche beim Mieter mit einem "Zweitschlüssel" verboten, es sei denn, dass der Mieter freiwillig Zutritt gewährt, wenn ein Vermieter einmal nach dem Rechten in seiner Wohnung sehen will.
Der Vermieter darf daher keinen "Zweitschlüssel" zurückbehalten, ohne dies ausdrücklich mit dem Mieter z. B. für Notfälle oder für die Dauer eines Urlaubs abgesprochen zu haben. Der Mieter ist allerdings berechtigt, einen "Zweitschlüssel" an einen Partner oder einen Raumpflegedienst weiterzugeben. In diese Verhältnisse darf sich der Vermieter nicht einmischen.