Vermieten & Verwalten
Häuf­ige Irr­tümer - Teil 2: Drei Nach­mieter stellen?
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Nachmieter

Ei­ne weit ver­brei­te­te An­sicht bei Mie­tern ist es, oh­ne Ein­hal­tung der Kün­di­gungs­frist aus dem Miet­ob­jekt aus­zu­zie­hen, wenn Nach­mie­ter ge­stellt wer­den. Häufig heißt es, dass frü­her aus­ge­zo­gen wer­den kön­ne, wenn drei ge­eig­ne­te Nach­mie­ter dem Ver­mie­ter vor­ge­stellt wer­den. Mit­nich­ten...

Ein Ver­mie­ter kann nur dann ver­pflich­tet wer­den, ein­en Nach­mie­ter zu ak­zep­tie­ren, wenn ei­ne ent­spre­chen­de Nach­mie­ter­klau­sel im Aus­gangs­miet­ver­trag ent­hal­ten ist. Oh­ne die­se Nach­mie­ter­klau­sel kann der Ver­mie­ter nicht ver­pflich­tet wer­den, mit dem Nach­mie­ter ein ent­spre­chen­des Fort­set­zungs­miet­ver­hält­nis zu schlie­ßen.

Lässt der Ver­mie­ter aber den vom ur­sprüng­li­chen Mie­ter vor­ge­schla­ge­nen Nach­mie­ter in die Woh­nung ein­zie­hen und in das mit dem Mie­ter be­ste­hen­de Miet­verhält­nis ein­tre­ten, wird der Nach­mie­ter neue Ver­trags­par­tei des Ver­mie­ters und der kün­di­gen­de Mie­ter aus dem bis­he­ri­gen Miet­ver­hält­nis ent­las­sen – auch wenn die Kün­di­gungs­frist selbst nicht ein­ge­hal­ten war.