Eine weit verbreitete Ansicht bei Mietern ist es, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Mietobjekt auszuziehen, wenn Nachmieter gestellt werden. Häufig heißt es, dass früher ausgezogen werden könne, wenn drei geeignete Nachmieter dem Vermieter vorgestellt werden. Mitnichten...
Ein Vermieter kann nur dann verpflichtet werden, einen Nachmieter zu akzeptieren, wenn eine entsprechende Nachmieterklausel im Ausgangsmietvertrag enthalten ist. Ohne diese Nachmieterklausel kann der Vermieter nicht verpflichtet werden, mit dem Nachmieter ein entsprechendes Fortsetzungsmietverhältnis zu schließen.
Lässt der Vermieter aber den vom ursprünglichen Mieter vorgeschlagenen Nachmieter in die Wohnung einziehen und in das mit dem Mieter bestehende Mietverhältnis eintreten, wird der Nachmieter neue Vertragspartei des Vermieters und der kündigende Mieter aus dem bisherigen Mietverhältnis entlassen – auch wenn die Kündigungsfrist selbst nicht eingehalten war.