Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt besteht ab dem 01. Januar 2015 eine bundesweite Biotonnenpflicht gemäß § 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Bisher war diese Tonne nahezu freiwillig.
Der Grund für die Biotonnenpflicht ist u. a. der Wille, die anfallenden biologischen Hausabfälle zu verwerten (z. B. in Kompostwerken) und dafür eine 100 %ige Anschlussquote zu erreichen. Auch werden bisher zu viele Bioabfälle unerlaubterweise über den Restmüll entsorgt.
Bisher nutzen nur knapp die Hälfte aller Deutschen eine Biotonne. Ärgerlich ist die Zwangseinführung deshalb, weil gerade im ländlichen Bereich fast jedes Hausgrundstück mit einem Kompost ausgestattet ist und deshalb eine Biotonne nicht benötigt wird.
Wer tatsächlich eine Biotonne benötigt, der hat sie in der Regel schon. Die Kosten für eine Biotonne im Kreis Steinburg betragen zz. zwischen 44 und 88 Euro im Jahr. Die kann man sich sparen und erhält dazu noch wertvollen Humus für den eigenen Garten, der auch nicht kostenlos ist... Einen besseren Kreislauf gibt es nicht.
Die gute Nachricht: Eine Befreiung für Kompostnutzer ist möglich! "Der Anschlusspflichtige kann von seiner Pflicht zur Benutzung einer Biotonne auf Antrag befreit werden, wenn er nachweislich alle auf seinem Grundstück anfallenden Bioabfälle im Sinne von § 11 Abs. 1 vollständig und fachgerecht verwertet. Dies ist dann der Fall, wenn alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle vor Ort in einer das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigenden Weise kompostiert oder anderweitig verwertet werden. Bei Kompostierung müssen die Rotte und das Rottematerial ganzjährig bewirtschaftet und der Kompost auf dem eigenen Grundstück verwendet werden. [...]" (§ 16 Absatz 4 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Steinburg)
Der Antrag auf Befreiung ist formlos und unter der Versicherung, dass sämtlicher Biomüll auf dem eigenen Kompost auf dem Grundstück am Haus entsorgt wird, an das Kreisumweltamt zu richten:
Kreis Steinburg
Der Landrat
Amt für Umweltschutz
Abteilung Abfallwirtschaft
Karlstraße 13
25524 Itzehoe
Zur Vereinfachung der ganzen Angelegenheit stellen wir ein Formular für Sie bereit. Sie finden dieses unter Formulare & Downloads / Recht & Steuern.
Im Zweifelsfall beraten wir Sie natürlich gerne in unserer Sprechstunden!