Ab 2017 kriegt man vom Schornsteinfeger eine geklebt. Wer jetzt Angst vor Schlägen hat, sei beruhigt, der Schornsteinfeger klebt nur Ihrer Bestandsheizung eine Kennzeichnung auf, ein Heizungsetikett, wenn diese älter als 15 Jahre ist. Nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) sind die ca. 8.000 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, im Zuge der Feuerstättenschau Ihre Heizung mit dem nebenstehenden Etikett zu versehen.
Die guten Nachrichten sind, dass das Etikett kostenlos aufgebracht wird und aus dem Etikett keine Austauschverpflichtung abzuleiten ist. Nur Sie als Eigentümer entscheiden, ob Sie Maßnahmen treffen wollen oder nicht.
Auch vor Betrügern muss man warnen, die dieses oder ähnliche Etiketten gegen Geld bei Ihnen anbringen wollen oder so Zutritt zu Ihrem Eigentum verlangen.
Die Schornsteinfeger werden für diese Handlung direkt vom Bund bezahlt, Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Sie müssen die Begutachtung Ihrer Heizung und die Anbringung des Etikettes jedoch dulden.
Dieses Etikett soll Eigentümern wie Mietern als erste Information über die Heizung dienen. Die Angabe der Nennleistung des Kessels fehlt jedoch auf dem Heizungsetikett, was der Bund so begründet: "Auf diese Angabe kann aber zum Zweck der Motivation der Eigentümer zum Austausch der Heizgeräte verzichtet werden. Darüber hinaus bestünde bei dieser Angabe die Gefahr, dass diese den Eigentümer gegebenenfalls bei der Ersatzbeschaffung dazu verleiten könnte, ein überdimensioniertes Gerät zu erwerben." Na klasse, durch das Vorenthalten von Daten sollen wir Eigentümer motiviert werden...
Ca. 12,7 Millionen Heizungen sind älter als 15 Jahre. Mit der Etikettierung dieser Heizungen sollen die Eigentümer auf weitergehende Beratungsangebote hingewiesen werden. Die Folge können und werden sicherlich weitergehende Investitionen sein. Ob die Etiketten ihre Steuergelder wert sind, ist zweifelhaft. Hersteller, Heizungsmonteure, Energieberater und Schornsteinfeger werden einen steigenden Beratungsbedarf und einen deutlich erhöhten Umsatz feststellen. So gesehen ist das Gesetz lediglich ein verdecktes Konjunkturprogramm für das Handwerk in Höhe von 2,1 Milliarden Euro bis 2020 - und das allein im Bereich der Ein- und Zweifamilienwohnhäuser...
Lassen Sie sich in keinem Moment zu Maßnahmen oder Investitionen drängen. Prüfen Sie genau und lassen Sie sich unabhängig und fachkundig beraten. Gerne beraten wir Sie auch in unseren Sprechstunden.