Recht & Steuern
Räum- und Streu­pflicht be­acht­en!
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Schneefegen

Nach der Münster­dorfer Straßen­rei­ni­gungs­sat­zung sind bei Schnee­fall / Glätte in der Zeit zwi­schen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr der ge­fal­le­ne Schnee und die ent­stan­de­ne Glätte un­verzüglich nach Be­en­di­gung des Schnee­falls bzw. nach dem Ent­ste­hen der Glätte zu be­sei­ti­gen. Geh­we­ge sind da­bei auf 1,50 m Brei­te von Schnee frei­zu­hal­ten.

Auf Geh­we­gen und Strei­fen ent­lang der Grund­stücks­gren­ze in den ver­kehrs­be­ru­hig­ten Be­rei­chen ist bei Eis- und Schnee­glätte sorg­fältig zu streu­en, wo­bei die Ver­wen­dung von um­welt­schädli­chen Stof­fen (z. B. Koch­salz) un­ter­blei­ben soll­te.

Die voll­ständi­ge Rei­ni­gungs­sat­zung der Ge­mein­de Müns­ter­dorf können Sie hier nach­le­sen. Ent­spre­chen­de Sat­zun­gen gibt es natür­lich auch in Läger­dorf, Oelix­dorfBrei­ten­burg und Dägeling