Recht & Steuern
Grundsteuer: Hier den Bodenrichtwert ermitteln
Münsterdorf und Umgebung
Darstellung Flurkarte

Jeder Grundeigentums- und Immobilienbesitzer muss seit dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Dabei ist unter Anderem die Angabe des Bodenrichtwertes erforderlich. Dafür hat das Land Schleswig-Holstein in Ihrem DigitalAtlasNord das Grundsteuerportal eingerichtet (Hier geht es zu dem Portal) . Es handelt sich um eine digitale Karte, in der der Bodenrichtwert für jedes Flurstück ermittelt werden kann. 

Dazu kann der Kartenausschnitt soweit vergrößert werden, bis das eigene Grundstück zu erkennen ist. Mit einem Klick auf die Grundstücksfläche wird neben dem Bodenrichtwert auch die Flurstücknummer und die Grundstücksgröße angezeigt.

Hier geht es direkt zur Münsterdorfer Karte 

 

 

Flurkarte Münsterdorf
Beispiel für ein angezeigten Bodenrichtwert