Jeder Grundeigentums- und Immobilienbesitzer muss seit dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Dafür soll maßgeblich das ELSTER-Portal genutzt werden. Offenbar ist dieses aufgrund der Vielzahl der Meldungen überlastet und zeitweise nicht erreichbar.
Sollten Sie noch kein ELSTER-Konto besitzen und es sich bei der Immobilie um einen einfachen Fall handeln (z.B. ein Einfamilienhaus, welches von Ihnen selbst bewohnt wird), können Sie auch das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" des Bundesfinanzministerium nutzen. Diese Seite ist zur Zeit gut erreichbar.
Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen, z.B. welche Fälle darüber erklärt werden können.
Ab September soll die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" auch für Inhaber eines ELSTER-Kontos möglich sein.
Ergänzung 01.09.22: Die Freischaltung ist des Portals Grundsteuererklärung für Privateigentum ist jetzt auch für Besitzer mit ELSTER-Konto freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass dieses nur für das Bundesmodell (z.B. Schleswig-Holstein) angewendet werden kann. Weitere Informationen gibt es in dieser Pressemeldung.