Recht & Steuern
Abgabefrist der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 verlängert
Münsterdorf und Umgebung
Grundsteuer Symbolbild

Die Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, die Abgabefrist der Grundsteuererklärung um drei Monate bis um 31.01.2023 zu verlängern. Es soll sich um eine einmalige Verlängerung handeln, deshalb ist es jetzt wichtig, die zusätzliche Zeit zu nutzen um alle erforderlichen Daten für die Abgabe der Steuererklärung zu ermitteln.

Fragen und Antworten zur Grundsteuererklärung finden Sie auf unserer Grundsteuerseite.