Technik & Energie
Heizkostenzuschuss: Portal für Schleswig-Holstein wird am 4. Mai geöffnet
Münsterdorf und Umgebung
Gasflamme

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Schleswig-Holstein am 4. Mai 2023.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein gemeinsames Antragsportal für 13 Länder entwickelt und wird dieses administrieren. Für die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernimmt Hamburg zusätzlich die Sachbearbeitung der eingehenden Anträge.

Sie können jetzt schon mit dem Brennstoff-Rechner bereits ausrechnen, wieviel hoch der mögliche Zuschuss sein wird. Dort finden Sie auch die Referenzpreise der jeweiligen Energieträger, welche für einen Antrag im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch gewesen sein muss. Der Brennstoff-Rechner ist unter folgender Adresse erreichbar: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Weitere Informationen:

- Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden 80 % der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

- Es können Rechnungen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022 berücksichtigt werden. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.

- Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später erfolgte.

 

Sobald das Antragsportal freigeschaltet wird, erhalten Sie auf unserer Seite weitere Informationen.