Im Jahr 2016 hat das Land Schleswig-Holstein das Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz" ins Leben gerufen. Seitdem sind laut Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Süttterlin-Waack "über 6.300 Haushalte bei der Ausstattung ihrer Eigenheime mit technischen Sicherungsmaßnahmen unterstützt" worden.
Auch in diesem Jahr war das Förderprogramm mit über 300 Anträgen weiterhin gefragt. Daher wird das bisher befristete Programm auch in diesem Jahr fortgeführt.
Laut polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2022 endeten in Schleswig-Holstein fast die Hälfte aller Wohnungseinbruchdiebstähle im Versuchsstadium, was vor allem auch auf verbaute Sicherheitstechnik zurückzuführen ist. „Die Zahlen zeigen, dass sichere Wohnungen und Eigenheime Täterinnen und Täter abschrecken oder zur Aufgabe ihres Vorhabens bewegen. Eine Investition in Einbruchschutz lohnt sich also nachweislich“, sagte die Innenministerin.
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten unter anderem folgende Rahmenbedingungen:
- Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 500€
- Gefördert werden Investitionen bis zu einer Höhe von 10.000€ (auch wenn das Investitionsvolumen höher ist)
- Bei einer Summe von 500€ - 1.000€ beträgt die Förderung 20%, bei eine Summe von 1.001€ bis 10.000€ 15%. Der maximale Zuschuss beträgt somit 1.550€ je Haushalt
- Der Auszahlungsantrag muss bis zum 15.12.2023 gestellt werden.
Weitere Informationen und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Förderung finden Sie auf der Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein