Nach der Münsterdorfer Straßenreinigungssatzung sind bei Schneefall / Glätte in der Zeit zwischen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr der gefallene Schnee und die entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Gehwege sind dabei auf 1,50 m Breite von Schnee freizuhalten.
Auf Gehwegen und Streifen entlang der Grundstücksgrenze in den verkehrsberuhigten Bereichen ist bei Eis- und Schneeglätte sorgfältig zu streuen, wobei die Verwendung von umweltschädlichen Stoffen (z. B. Kochsalz) unterbleiben sollte.
Die vollständige Reinigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf können Sie hier nachlesen. Entsprechende Satzungen gibt es natürlich auch in Lägerdorf, Oelixdorf und Breitenburg. Eine Dägelinger Satzung konnte online nicht gefunden werden. Wenden Sie sich für diese bitte an das Amt Krempermarsch.