Haus & Grund intern
Verbessert: Neue Pro­duk­te und Ta­ri­fe für die Mit­glie­der-Ver­sich­er­un­gen bei der Pro­vinz­ial
Kiel
Miethaus

Zum 01. Jan­uar 2016 sind zahl­rei­che Ver­bes­ser­un­gen beim Ver­sich­er­ungs­schutz in Kraft ge­tre­ten. Haus & Grund-Mit­glie­der kön­nen nun neue Haft­pflicht-Pro­duk­te mit neu­en Ta­rif­en bei der Pro­vinz­ial ab­schlie­ßen. Al­le neu­en Kon­dit­ion­en fin­den Sie auf der Sei­te Ihre Ver­sich­er­un­gen / Pro­vinz­ial Nord Brand­kasse.

Statt zwisch­en drei und sechs Mio. Euro ha­ben Sie nun die Wahl zwisch­en sechs, zehn und 50 Mio. Euro Ver­sich­er­ungs­sum­me für Per­son­en- und/oder Sach­schä­den. Ver­mö­gens­schä­den sind mit 500.000 statt 100.000 Eu­ro ver­sich­ert. Ne­ben dem Kom­pakt­schutz (bis­her Ba­sis­mo­dell) und dem Rund­um­schutz (bis­her Top­mo­dell) gibt es nun die Mög­lich­keit, ei­ne Pri­vat-Haft­pflicht­ver­sich­er­ung "Ak­tiv 50plus" mit ziel­grup­pen­spe­zi­fisch­en Leis­tun­gen zu wäh­len.

Die ein­zi­gen Vor­aus­setz­un­gen für die güns­ti­g­en Ta­ri­fe sind nun die Mit­glied­schaft bei Haus & Grund so­wie für die Haus- und Grund­be­sit­z­er-Haft­pflicht­ver­sich­er­ung, dass das Ge­bäu­de zu min­des­t­ens 50 % für Wohn­zwec­ke ge­nutzt wird. Bis­her wa­ren die Ver­sich­er­un­gen nur auf­ein­an­der auf­bau­end ab­schließ­bar. Die Bei­trags­dif­fer­en­zier­ung Stadt/Land wurde auf­ge­ho­ben.

Die Haus- und Grund­be­sitz­er-Haft­pflicht­ver­sich­er­ung für das selbst­ge­nutz­te Ein­fam­il­ien­haus, die selbst­ge­nutz­te und ver­mie­te­te Wohn­ung im Ein- und Zwei­fam­il­ien­haus so­wie die selbst­ge­nutz­te Ei­gen­tums­wohn­ung wird markt­üb­lich in die Pri­vat-Haft­pflicht­ver­sich­er­ung ein­ge­schloss­en. Eine se­pa­ra­te Haus- und Grund­be­sitz­er-Haft­pflicht­ver­sich­er­ung wird so­mit nur noch für ver­mie­te­te Ein- und Zwei­fam­il­ien­häu­ser, Mehr­fam­il­ien­häu­ser und ver­mie­te­te Ei­gen­tums­wohn­un­gen be­nöt­igt.

Bei der Hun­de­hal­ter-Haft­pflicht­ver­sich­er­ung gibt es zehn Euro Er­mäß­i­gung für den zwei­ten und je­d­en wei­ter­en Hund.

Alle be­steh­en­den Ver­trä­ge mit drei und sechs Mio. Euro Ver­sich­er­ungs­sum­me kön­nen un­ver­än­dert be­steh­en blei­ben. Es er­folgt kei­ne au­to­ma­ti­sche Um­stell­ung auf ei­ne hö­he­re Ver­sich­er­ungs­sum­me oder an­de­re Pro­duk­te. Nur wenn Sie eine ak­ti­ve Neu­ord­nung ihr­es Ver­sich­er­ungs­schut­zes wün­schen, grei­fen die neu­en Pro­duk­te!