Das neue Melderecht ist seit November 2015 in Kraft. Innerhalb dieser kurzen Zeit sind in der Praxis bereits Unklarheiten aufgetreten und unnötiger bürokratischer Aufwand erkannt worden.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) einen Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und anderer Vorschriften" (1. BMGÄndG) vorgelegt. Für private Vermieter sind folgenden Änderungen relevant:
Die Anschrift des Eigentümers soll bei der Meldebescheinigung nicht mehr abgefragt werden, wenn der Eigentümer nicht der Wohnungsgeber ist.
Der Wohnungsgeber soll nicht mehr verpflichtet sein, bei der Abmeldung des Meldepflichtigen mitzuwirken.
Es soll klargestellt werden, dass eine elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers nur gegenüber der Behörde, nicht aber gegenüber der meldepflichtigen Person abgegeben werden kann.
Haus & Grund hat im Gesetzgebungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben, um die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer zu wahren.
Alexander Blažek
Landesvorsitzender