Nach den landespolitischen Erfolgen des Sommers bestätigt sich nun auch endlich eine Rechtsauffassung von Haus & Grund in der Hauptstadt: Das Landgericht Berlin hält die Vorschrift über die sog. Mietpreisbremse im § 556d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für verfassungswidrig.
Das Landgericht führt in der Pressemitteilung zu Begründung aus "[e]s liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern vor. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz gebiete dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln. Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien.
Dies habe der Gesetzgeber bei der Neuregelung von § 556d BGB nicht beachtet und in verfassungswidriger Weise in das Recht der Mietvertragsparteien, im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit den Mietpreis zu regeln, eingegriffen."
Dem ist aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen. Obwohl... nicht ganz: natürlich haben wir den wichtigen Parteien zur Bundestagswahl genau die Frage nach der Mietpreisbremse gestellt.