Vermieten & Verwalten
Recht & Steuern
Melderechtsnovelle tritt in Kraft
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Das neue Melderecht gibt es nun schon seit November 2015. Die aufgefallenen Unzulänglichkeiten haben zu einer Überarbeitung geführt, an der auch Haus & Grund beteiligt war. Das "Erste Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und anderer Vorschriften" (1. BMGÄndG) ist nun am 14. Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt zum 01. November 2016 in Kraft.
Für Sie als Eigentümer und Vermieter beinhaltet das Gesetz folgende relevanten Änderungen:
- Die Anschrift des Eigentümers wird bei der Meldebescheinigung nicht mehr abgefragt, wenn der Eigentümer nicht der Wohnungsgeber ist. Das ist z. B. relevant, wenn ein Mieter berechtigterweise Wohnungsgeber für einen Untermieter wird. Wozu soll da auch die Eigentümeradresse erfragt werden...
- Der Wohnungsgeber ist nicht mehr verpflichtet, bei der Abmeldung des Meldepflichtigen mitzuwirken.
- Es wird klargestellt, dass eine elektronische Bestätigung des Wohnungsgebers nur gegenüber der Behörde, nicht aber gegenüber der meldepflichtigen Person abgegeben werden kann.
Unter Formulare & Downloads / Vermieten & Verwalten finden Sie eine Wohnungsgeberbestätigung / Vermieterbescheinigung. Gerne beraten wir Sie auch in unseren Sprechstunden.