Für Mitglieder von Haus & Grund Münsterdorf und Umgebung gibt es ab sofort wieder Vorteilspreise für Strom- und Gasverträge bei den Stadtwerken Itzehoe. Weitere Informationen erhalten Sie auf unser Vorteilsseite für Strom und Gas.
Meldungen aus dem Jahr 2023
- Vorteilspreise bei Strom und Gas für MitgliederTechnik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
- Neuer Vorteilspartner: FT-EnergiekostenberatungTechnik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
FT-Energiekostenberatung: Sparen Sie Ihre Energie für die wichtigen Dinge im Leben.
Das Unternehmen wurde im Jahr 2016 gegründet und hat sich auf die Beratung und Vermittlung von Strom-, Wärme-, und Gastarifen spezialisiert. Als unabhängiger Dienstleister arbeiten wir mit über 60 Versorgern zusammen und können Ihnen aus mehreren hundert verschiedenen Tarifmodellen den für Sie passenden Tarif anbieten. Zu unseren Kunden gehören Privat- und Gewerbekunden.
Für Sie als Haus und Grund Mitglied bieten wir Ihnen einen ganz besonderen Service. Im Vergleich zu anderen Vergleichsportalen erhalten Sie bei uns einen persönlichen Ansprechpartner. Wir erstellen für Sie ein passendes Vergleichsangebot und übernehmen die Wechselmodalitäten mit dem neuen Anbieter. Am Ende der Vertragslaufzeit erhalten Sie von uns ein neues kostengünstiges Vergleichsangebot. Wir behalten ihre Energiekosten im Auge! Kurz und knapp… Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!
Wir prüfen Ihre Energiekosten, Sie profitieren durch Ihre Ersparnis!
Unser kostenloses Serviceangebot umfasst:
• Beratung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner
• Erstellung eines Vergleichsangebotes
• Wechsel- und Kündigungsservice
• Laufzeitüberwachung
• Transparente Abwicklung aller Wechselinhalte
• Keine Vertragsbindungen
Durch einen Anbieterwechsel können Sie im Privatbereich bis zu mehreren 100 Euro und im Gewerbebereich, je nach Branche, bis zu mehreren 1.000 Euro sparen. Als Mitglied bei Haus & Grund Münsterdorf erhalten Sie neben unseren kostenlosen Serviceangebot bei jedem abgeschlossen Auftrag einen Itzehoer Gutschein im Wert von 15 €.
*der Gutscheinversand erfolgt bei erfolgreicher Vertragsaktivierung
FT-Energiekostenberatung • Sandkuhle 21 • 25578 Dägeling • Tel.: 0176 / 20635231 • E-Mail: info@ft-energiekostenberatung.deWeitere Links - Gebäudeenergiegesetz kurz erklärtTechnik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
Das im Jahr 2020 erlassene Geäudeenergiegesetz, welches im Jahr 2023 nochmals angepasst wird und auch häufig als "Heizungsgesetz" bezeichnet wird, hat grundlegende Auswirkungen auf zukünftige Auswirkungen aber auch auf Bestandsimmobilien. Der Haus & Grund Landesverband Schleswig-Holstein hat zu diesem Thema ein Informationsvideo mit dem Syndikusrechtsanwalt Martin Rathsack erstellt, welches Sie direkt unter diesem Text anschauen können.
- Neubaugebiet "Am Wellengraben" - Informationen zum BebauungsplanWir berichtenMünsterdorf
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die im Jahr 2017 eingeführte beschleunigte Genehmigungsverfahren unter Umständen EU-rechtswidrig sind. Davon ist auch das Münsterdorfer Neubaugebiet "Am Wellengraben" betroffen. Sie finden das Informationsschreiben der Gemeinde hinter diesem Link.
- Haus & Grund auf der NordBau 2023 - Vergünstigter Eintritt für MitgliederBauen & RenovierenNeumünster
Um Hauseigentümer, Bauherren und Handwerker zu allen rechtlichen Fragen rund um die Immobilie zu informieren, ist Haus & Grund Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr auf der NordBau dabei -
6. - 10. September 2023, 9:00 - 18:00 Uhr,
Holstenhallen Neumünster - Beratungsstand 7121 in Halle 7
Auch zum Thema Gebäudeenergiegesetz, das in diesem Jahr besonders viele Fragen aufgeworfen hat, erfahren Sie alles zum Stand der Dinge und wie Haus & Grund Sie hierbei unterstützen kann. Besuchen Sie uns auf Nordeuropas größter Kompaktmesse für das Bauen und nehmen viele Antworten und Anregungen mit.
Wie auch im Jahr zuvor, haben wir es uns nicht nehmen lassen und Ihnen ein vergünstigtes Ticket, in der neuen August-Ausgabe der Norddeutschen Hausbesitzerzeitung, beigelegt.
Wir freuen uns auf Sie!
Mit den besten Grüßen aus Kiel
Ihr Haus & Grund Schleswig-Holstein
- Jahreshauptversammlung 2023Haus & Grund internMünsterdorf und Umgebung
Am Freitag, den 1. September 2023 findet wieder unsere jährliche Jahreshauptversammlung in den Räumlichkeiten der Sporthalle Münsterdorf statt. Weitere Informationen finden Sie hinter diesem Link.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!
- Informationsveranstaltungen zum GebäudeenergiegesetzTechnik & EnergieSchleswig-Holstein
Das geplante Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung wirft für Haus- und Wohnungseigentümer viele Fragen auf. Soll die Heizung vielleicht jetzt schon erneuert werden oder besser warten? Welche Heizungen werden evtl. irgendwann verboten?
Um etwas Klarheit in dieses Themenfeld zu bekommen und vielleicht schon die ersten Fragen beantworten zu können, führt der Haus & Grund Landesverband Schleswig-Holstein eine Veranstaltungsreihe durch. Es sind noch einige Termine offen, vielleicht lohnt sich eine Anreise zu den Veranstaltungsorten. Der Eintritt ist für Haus & Grund - Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen 5€ Eintritt (In Lübeck ist auch der Eintritt für Nicht-Mitglieder frei)
Weitere Informationen und die Termine finden Sie auf der Seite des Landesverbandes.
- Online-Seminar: Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtsdurchsetzung gegen Eigentümer und GemeinschaftVermieten & VerwaltenMünsterdorf und Umgebung
Am 27. Juni 2023 führt der Haus & Grund Landesverband Schleswig-Holstein ein Online-Seminar zum Thema Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtsdurchsetzung gegen Eigentümer und Gemeinschaft durch. Das Seminar ist kostenlos und findet über Zoom statt.
Referent: Rechtsanwalt Martin Rathsack (Haus & Grund Schleswig-Holstein)
Hier gehts zum online Seminar:
https://us02web.zoom.us/j/83470953709?pwd=SnFiYVUvNzljbm45TEd2VFZ5Z1o5dz09
Meeting-ID: 834 7095 3709
Kenncode: 009845
Schnelleinwahl mobil
+496971049922,,83470953709#,,,,*009845# Deutschland
+496938079883,,83470953709#,,,,*009
- Sehr interessante Steuersparoption für Vermieter:innenRecht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Berechnung der AfA: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
Von einem Steuerpflichtigen können eingeholte Wertgutachten, in denen die Restnutzungsdauern von Mietobjekten nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) berechnet werden, der Ermittlung der Abschreibung für Abnutzung (AfA) zugrunde gelegt werden. So entschied das Finanzgericht Münster.
Den Steuerpflichtigen steht nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs ein Wahlrecht zu, sich mit den typisierten AfA-Sätzen zufriedenzugeben oder eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer geltend zu machen und darzulegen. Dabei ist keine Gewissheit über eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer erforderlich. Vielmehr kann allenfalls größtmögliche Wahrscheinlichkeit verlangt werden, sodass eine Schätzung des Steuerpflichtigen nur dann zu verwerfen ist, wenn sie eindeutig außerhalb des angemessenen Schätzungsrahmens liegt. Dabei kann das Verfahren der Gebäudesachwertermittlung nach der ImmoWertV Anwendung finden, auch wenn dieses eine modellhafte Berechnung darstellt, die nicht primär auf die Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer nach dem Einkommensteuergesetz gerichtet ist.
Ausgehend von diesen Grundsätzen sind daher auf Grundlage eingereichter Gutachten ermittelte Restnutzungsdauern nicht zu beanstanden.
Beispiel:
Bei der Vermietung einer Immobilie (egal ob Wohnungs-/Hausvermietung oder Gewerbevermietung) geht das Finanzamt von einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren aus. Somit beträgt die jährlich mögliche Abschreibung 2% -also der von den Mieteinnahmen steuerlich abziehbare AFA-Anteil-.
Bei einer beispielhaften Immobilie mit einem ermittelten Sachwert oder Kaufpreis (ohne anteiligen Bodenwert) in Höhe von 100.000 Euro wären dies also 2.000 Euro p.a. die von den erzielten Mieteinnahmen steuerlich nicht berücksichtigt werden bzw. steuerfrei eingestuft sind.
Wird allerdings die Restnutzungsdauer durch ein Immoblienwertgutachten im Sinne des BauGB (ImmoWertV) auf 25 Jahre festgelegt (statt 50 Jahre wie durch das Finanzamt angenommen), erhöht sich die jährliche AFA auf 4%. Oder wie im vorstehend angegeben Beispiel von 2.000 auf 4.000 Euro.
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder einen möglichen Bedarf für ein in diesem Fall steuerrechtlich anerkanntes Gutachten sehen, kontaktieren Sie gerne unseren 2. Vorsitzenden Herrn Volker Bojes von der Fa. Huuswert; Kontaktdaten finden sie unter dem Menüpunkt: Vorteilspartner - Einbruchschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein wird fortgeführtTechnik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
Im Jahr 2016 hat das Land Schleswig-Holstein das Förderprogramm "Zuschuss für Einbruchschutz" ins Leben gerufen. Seitdem sind laut Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Süttterlin-Waack "über 6.300 Haushalte bei der Ausstattung ihrer Eigenheime mit technischen Sicherungsmaßnahmen unterstützt" worden.
Auch in diesem Jahr war das Förderprogramm mit über 300 Anträgen weiterhin gefragt. Daher wird das bisher befristete Programm auch in diesem Jahr fortgeführt.
Laut polizeilicher Kriminalstatistik für das Jahr 2022 endeten in Schleswig-Holstein fast die Hälfte aller Wohnungseinbruchdiebstähle im Versuchsstadium, was vor allem auch auf verbaute Sicherheitstechnik zurückzuführen ist. „Die Zahlen zeigen, dass sichere Wohnungen und Eigenheime Täterinnen und Täter abschrecken oder zur Aufgabe ihres Vorhabens bewegen. Eine Investition in Einbruchschutz lohnt sich also nachweislich“, sagte die Innenministerin.
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten unter anderem folgende Rahmenbedingungen:
- Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 500€
- Gefördert werden Investitionen bis zu einer Höhe von 10.000€ (auch wenn das Investitionsvolumen höher ist)
- Bei einer Summe von 500€ - 1.000€ beträgt die Förderung 20%, bei eine Summe von 1.001€ bis 10.000€ 15%. Der maximale Zuschuss beträgt somit 1.550€ je Haushalt
- Der Auszahlungsantrag muss bis zum 15.12.2023 gestellt werden.
Weitere Informationen und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Förderung finden Sie auf der Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein
Weitere Links - Aufzeichnung des Onlineseminars "Heizkosten in Zeiten von CO2-Abgabe und Gaspreisbremse"Technik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
Der Haus & Grund Landesverband Schleswig-Holstein hat kürzlich ein Online-Seminar mit dem Thema "Heizkosten in Zeiten von CO2-Abgabe und Gaspreisbremse" durchgeführt. Dieses ist jetzt verfügbar und kann hier direkt angesehen werden:
Die Themen im einzelnen:
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Modernisierungspflichten
- Co2 Bepreisung
- Co2 Umverteilung
- "Ölpreisbremse"
- EU Modernisierungspflichten
- Erzeugerauflagen
- Sinnvolle Modernisierung
- Werterhalt
- Heizungsverbot - Neue Mitgliedsausweise verschicktHaus & Grund internMünsterdorf und Umgebung
Liebe Mitglieder,
kürzlich haben wir die neuen Mitgliedsausweise verschickt und diese sollten mittlerweile bei Ihnen angekommen sein. Diese ersetzten die mittlerweile ungültigen einlaminierten Kärtchen und können z.B. bei unseren Vorteilspartnern vorgezeigt werden.
Haben Sie noch keinen neuen Mitgliedsausweis bekommen? Schreiben Sie uns gerne eine e-Mail oder melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle.
Ihr Team von Haus & Grund Münsterdorf und Umgebung
- Heizkostenzuschuss: Portal für Schleswig-Holstein wird am 4. Mai geöffnetTechnik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Schleswig-Holstein am 4. Mai 2023.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein gemeinsames Antragsportal für 13 Länder entwickelt und wird dieses administrieren. Für die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernimmt Hamburg zusätzlich die Sachbearbeitung der eingehenden Anträge.
Sie können jetzt schon mit dem Brennstoff-Rechner bereits ausrechnen, wieviel hoch der mögliche Zuschuss sein wird. Dort finden Sie auch die Referenzpreise der jeweiligen Energieträger, welche für einen Antrag im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch gewesen sein muss. Der Brennstoff-Rechner ist unter folgender Adresse erreichbar: https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
Weitere Informationen:
- Betroffene können Rechnungen aus dem Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022 einreichen und so einen direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Haushalt erhalten. Erstattet werden 80 % der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
- Es können Rechnungen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022 berücksichtigt werden. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.
- Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später erfolgte.
Sobald das Antragsportal freigeschaltet wird, erhalten Sie auf unserer Seite weitere Informationen.
- Neuer Vorteilspartner: Huuswert VerkehrswertgutachtenVermieten & VerwaltenMünsterdorf und Umgebung
Haus und Grund Münsterdorf und Umgebung konnte mit Huuswert Verkehrswertgutachten einen weiteren Vorteilspartner gewinnen. Unsere Mitglieder erhalten 10% Nachlass auf das sonst übliche Honorar für ein Immobilienwert-Gutachten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer oder auf der Seite mit unseren Vorteilspartnern
Weitere Links - Neuer Vorteilspartner: TreeConceptVermieten & VerwaltenMünsterdorf und Umgebung
Schon gewusst? Baumeigentümer/innen sind dazu angehalten, ihre Bäume regelmäßig auf die Verkehrssicherheit hin kontrollieren zu lassen.
Bäume faszinieren und inspirieren. Sie sind Lebensspender. Sie sind Geschichtenerzähler. Und sie sind Mahnmale. Das versuchen wir, gemeinsam mit unserem Kooperationspartner TreeConcept, zu schützen. Aus diesem Grund erhalten unsere Mitglieder eine kostenlose Baumkontrolle nach einem Jahr sowie einen Rabatt i.H.v. 10 % auf folgende Arbeiten:
- Baumkontrolle
- Baumplege
- Baumfällung
Weitere Informationen zu diesem Vorteilsangebot finden Sie auf der Seite des Landesverbandes.
- Informationen zum GaspreisdeckelTechnik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
Am 16.12.2022 hat die Bundesregierung den sogenannten "Gaspreisdeckel" beschlossen, der die Verbraucher vor zu hohen Kosten aufgrund der unvorhersehbaren Gaspreisentwicklung schützen soll. Dies betrifft Empfänger von leitungsgebundenem Erdgas sowie von Fernwärme und dabei jeweils 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.
Bei Erdgas werden die Kosten für das 80%-Kontingent auf 12ct pro Kilowattstunde, bei Fernwärme auf 9,5ct pro Kilowattstunde gedeckelt.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Zentralverbandes zum Gaspreisdeckel
- Grundsteuer: Informationen zum EinspruchRecht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Viele Eigentümer erhalten zur Zeit die Ihre Bescheide zur Grundsteuer. Zum einen ergeht der Bescheid zum Grundsteuermessbetrag, zum anderen der Bescheid über den Grundsteuerwert. Gegen beide Bescheide kann separat Einspruch eingelegt werden.
Der Landesverband Schleswig-Holstein hat dazu ein Infoblatt herausgegeben, welches Sie hier herunterladen können.
Sie können hier auch die Musterformulare für den Einspruch herunterladen, welche ebenfalls durch den Landesverband erstellt wurden:
Infoblatt des Landesverbandes: Mustereinspruch und Musterbegründung
Infoblatt mit Ergänzungen bei bereits eingelegtem WiderspruchEinspruch Grundsteuerwertbescheid (Word-Dokument)
Einspruch Grundsteuermessbescheid (Word-Dokument)Der Haus & Grund Zentralverband Berlin wird ein Musterverfahren gegen die Grundsteuer führen. Wir werden Sie online sowie durch die Berichterstattung in der Norddeutschen Hausbesitzer Zeitung hierüber auf dem Laufenden halten.
- OBI beendet Kunden-ProgrammKurz notiertHeiligenstedten
OBI Heiligenstedten hat mit sofortiger Wirkung die Gewährung von Dauerrabatten gestoppt, dies betrifft auch unsere Mitglieder von Haus & Grund Münsterdorf und Umgebung. Die heyOBI-App kann zwar weiterhin genutzt werden, ein erweiterter Vorteil als Vererinsmitglied kann jedoch nicht gewährt werden. Wir versuchen selbstverständlich weiterhin, neue Vorteilspartner zu akquirieren und bestehende Vorteilsangebte auszubauen.