Am Freitag, den 25. November 2022 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung im Schankraum des Münsterdorfer Sportvereins statt statt. Weitere Informationen und die Agenda finden Sie hinter diesem Link.
Meldungen aus dem Jahr 2022
- Jahreshauptversammlung 2022Haus & Grund internMünsterdorf
- Färber Gas stellt Strom- und Erdgasvertrieb einKurz notiertMünsterdorf und Umgebung
Seit längerem ist die Lage auf den Strom- und Erdgasmärkten sehr angespannt und unterliegt stetigen unvorhersehbaren Schwankungen. Für unseren Vorteilspartner Färbergas ist es als mittelständisches Unternehmen zu schwierig geworden, auf diesem Markt konkurrenzfähig zu bleiben und muss den Vertrieb von Strom und Erdgas zum Ende des Jahres leider einstellen und steht daher nicht mehr als Vorteilspartner für Haus und Grund Münsterdorf und Umgebung zur Verfügung.
- Abgabefrist der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023 verlängertRecht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Die Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, die Abgabefrist der Grundsteuererklärung um drei Monate bis um 31.01.2023 zu verlängern. Es soll sich um eine einmalige Verlängerung handeln, deshalb ist es jetzt wichtig, die zusätzliche Zeit zu nutzen um alle erforderlichen Daten für die Abgabe der Steuererklärung zu ermitteln.
Fragen und Antworten zur Grundsteuererklärung finden Sie auf unserer Grundsteuerseite.
- Infoblatt: Energiesparend heizen, Schimmelpilz vermeidenTechnik & EnergieMünsterdorf und Umgebung
Die unklare Lage auf den Energiemärkten verunsichert viele Haus- und Wohnungsbesitzer. Die Energiepreisentwicklung ist kaum vorhersehbar, jedoch ist von einer deutlichen Steigerung von Strom- Gas- und weiteren Brennstoffpreisen auszugehen. Um im kommenden Winter die voraussichtlich höheren Kosten abzufedern, ist effizientes Heizen und Lüften erforderlich. Wie dies möglich ist, und gleichzeitig die Gefahr der Schimmelpilzbildung minimiert wird, finden Sie unter Downloads, oder hier direkt zum herunterladen.
- Grundsteuer: Was ist eine Kernsanierung?Recht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Bei der Erstellung der Grundsteuererklärung ist ein einigen Bundesländern, z.B. in Schleswig-Holstein, die Angabe wann die letzte Kernsanierung der Immobilie erfolgte eine verpflichtende Angabe.
Bei der Frage, wann es sich überhaupt um eine Kernsanierung handelt, hilf unter Umständen die folgende steuerliche Definition aus dem Anwendungserlass zu § 253 BewG:Sind nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, die die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes wesentlich verlängert haben, ist von einer der Verlängerung entsprechenden Restnutzungsdauer auszugehen. Von einer wesentlichen Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer ist nur bei einer Kernsanierung auszugehen. Eine Kernsanierung liegt vor, wenn nicht nur der Ausbau (u.a. Heizung, Fenster und Sanitäreinrichtungen) umfassend modernisiert, sondern auch der Rohbau jedenfalls teilweise erneuert worden ist. Bauliche Maßnahmen an nicht tragenden Bauteilen (z.B. Neugestaltung der Fassade) verlängern die Gesamtnutzungsdauer allein nicht wesentlich. Durch eine Kernsanierung wird das Gebäude in einen Zustand versetzt, der nahezu einem neuen Gebäude entspricht. Dazu wird das Gebäude zunächst bis auf die tragende Substanz zurückgebaut. Decken, Außenwände, tragende Innenwände und ggf. der Dachstuhl bleiben dabei in der Regel erhalten; ggf. sind diese zu ertüchtigen und/oder instand zu setzen. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Kernsanierung sind insbesondere die komplette Erneuerung der Dacheindeckung, der Fassade, der Innen- und Außenwände mit Ausnahme der tragenden Wände, der Fußböden, der Fenster, der Innen- und Außentüren sowie sämtlicher technischen Systeme wie z.B. der Heizung einschließlich aller- Leitungen, des Abwassersystems einschließlich der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitungen, sofern diese technisch einwandfrei und als neubauähnlich und neuwertig zu betrachten sind. Im Einzelfall müssen nicht zwingend alle der vorgenannten Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für solche Gebäude und Gebäudeteile, bei denen aufgrund baurechtlicher Vorgaben eine weitreichende Veränderung nicht zulässig ist (z.B. unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Gebäudeteile). Im Jahr der Kernsanierung beträgt die Restnutzungsdauer aus Vereinfachungsgründen 90 Prozent der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes. Mit dem pauschalen Abschlag in Höhe von 1.0 Prozent wird die teilweise noch verbliebene alte Bausubstanz berücksichtigt. Als Jahr der Kernsanierung gilt das Jahr, in dem die Kernsanierung abgeschlossen wurde.
- Baukindergeld: Fördertopf fast aufgebrauchtKurz notiertMünsterdorf und Umgebung
Die KfW sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informieren darüber, dass der Fördertopf für das Baukindergeld aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage vermutlich noch in diesem Jahr aufgebraucht sein wird. Bewilligungen können dann nicht mehr bearbeitet werden, selbst wenn die Frist für die Bauanzeige / der Beginn der Ausführung des Vorhabens , bzw. der Abschluss des notariellen Kaufvertrages bis 31.03.2021 eingehalten wurde.
- Neubaugebiet Münsterdorf: Name für die Straße beschlossenKurz notiertMünsterdorf
Auf der letzten Versammlung der Münsterdorfer Gemeindevertretung wurde der Name für die durch das Baugebiet laufende Straße festgelegt. Den Gemeindevertretern lag eine Auswahl von insgesamt neun Namen vor, über die unmittelbar abgestimmt wurde. Dabei erhielt der Straßenname "Am Wellengraben" die meisten Punkte und wird somit zukünftig die Straßenschilder in dem Neubaugebiet zieren.
- Grundsteuer: ELSTER-Portal überlastet, Alternative ohne ELSTER möglichRecht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Jeder Grundeigentums- und Immobilienbesitzer muss seit dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Dafür soll maßgeblich das ELSTER-Portal genutzt werden. Offenbar ist dieses aufgrund der Vielzahl der Meldungen überlastet und zeitweise nicht erreichbar.
Sollten Sie noch kein ELSTER-Konto besitzen und es sich bei der Immobilie um einen einfachen Fall handeln (z.B. ein Einfamilienhaus, welches von Ihnen selbst bewohnt wird), können Sie auch das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" des Bundesfinanzministerium nutzen. Diese Seite ist zur Zeit gut erreichbar.
Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen, z.B. welche Fälle darüber erklärt werden können.
Ab September soll die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" auch für Inhaber eines ELSTER-Kontos möglich sein.
Ergänzung 01.09.22: Die Freischaltung ist des Portals Grundsteuererklärung für Privateigentum ist jetzt auch für Besitzer mit ELSTER-Konto freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass dieses nur für das Bundesmodell (z.B. Schleswig-Holstein) angewendet werden kann. Weitere Informationen gibt es in dieser Pressemeldung. - Grundsteuer: Hier den Bodenrichtwert ermittelnRecht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Jeder Grundeigentums- und Immobilienbesitzer muss seit dem 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Dabei ist unter Anderem die Angabe des Bodenrichtwertes erforderlich. Dafür hat das Land Schleswig-Holstein in Ihrem DigitalAtlasNord das Grundsteuerportal eingerichtet (Hier geht es zu dem Portal) . Es handelt sich um eine digitale Karte, in der der Bodenrichtwert für jedes Flurstück ermittelt werden kann.
Dazu kann der Kartenausschnitt soweit vergrößert werden, bis das eigene Grundstück zu erkennen ist. Mit einem Klick auf die Grundstücksfläche wird neben dem Bodenrichtwert auch die Flurstücknummer und die Grundstücksgröße angezeigt.
Hier geht es direkt zur Münsterdorfer Karte
- (Onlineseminar) Schritt für Schritt zum Umsetzungsprojekt: E-Mobilität in der WohnungswirtschaftKurz notiertKiel
Die Anzahl der zugelassenen Elektro- sowie Hybridfahrzeuge steigt rasant, zudem hat das EU-Parlament kürzlich beschlossen, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2035 nicht mehr zugelassen werden sollen.
Da derzeitige Elektrofahrzeuge nicht auf feste Tankstellen angewiesen sind, sondern an speziell dafür vorgesehen Elektro-Ladesäulen aufgeladen werden, geht es jetzt darum die dafür erforderliche und effiziente Infrastruktur für die Zukunft zu schaffen.
Neben der Aufstellung von Ladesäulen im öffentlichen Straßennetz, an Tankstellen und Raststätten sowie durch Errichtung von Ladeparks, können private Ladestationen (sogenannte Wallboxen) auf dem eigenen Grundstück, sowie auf privaten Parkplätzen und Garagen erreichtet werden. Seit 01.12.2020 hat gemäß des geänderten Wohnungseigentumsgesetz jeder Wohnungseigentümer und Mieter das grundsätzliche Recht auf die Errichtung einer Wallbox.
Der Haus & Grund-Landesverband Schleswig-Holstein veranstaltet zu diesem Thema am Mittwoch, den 29. Juni 2022 um 18:00 Uhr ein Onlineseminar. Referenten sind GP Connect + team energie + Haus & Grund SH. Die Teilnahme ist kostenlos und findet über Zoom statt. Dazu benötigen Sie folgende Zugangsdaten:
Meeting-ID: 867 1565 0702
Kenncode: 796889Sobald eine Aufzeichnung des Seminars verfügbar ist, wird diese auf unserer Internetseite veröffentlicht.
- Ankündigung: 67. NORDBAU Neumünster 07. - 11.September 2022Kurz notiertNeumünster
Von Mittwoch, den 7. September bis Sonntag, den 11. September 2022 findet wieder die Messe NORDBAU in den Holstenhallen in Neumünster statt. Sie gilt als eine der größten Baufachmessen Nordeuropas und richtet sich sowohl an Fachbesucher als auch Bauherren. Etwa 800 Aussteller aus 15 Ländern präsentieren dort ihre Fähigkeiten aus den Bereichen Hoch- und Tiefbau sowie der Kommunal- und Umwelttechnik. Damit können nahezu alle Bereiche der Bauwirtschaft und deren Verknüpfungen an einem Ort abgebildet werden. Etwa 60.000 Besucher zählt diese Messe jährlich.
- Miete für Rauchwarnmelder ist nicht umlagefähigRecht & SteuernKarlsruhe
In seinem Urteil vom 11. Mai 2022 (VIII ZR 379/20) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern mit den Kosten für deren Erwerb gleichzusetzen sind. Daher handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern um nicht umlagefähige Aufwendungen.
Damit wurde die jahrelange Unsicherheit über die Umlagefähigkeit von angemieteten Rauchwarnmeldern entschieden. Dennoch gilt die Installation von neuen Rauchwarnmeldern, dass diese eine Modernisierung darstellen, welche über eine Mieterhöhung rechtfertigen könnte.
Bei Fragen zu diesem Thema, haben Sie die Möglichkeit einen Termine bei unserer Sprechstunde zu vereinbaren.
- Neubaugebiet Osterstraße: Bauphase kann beginnenWir berichtenMünsterdorf
Aufgrund des großen Interesses an den 17 Parzellen im Neubaugebiet in der Osterstraße in Münsterdorf wurde in den vergangenen Wochen ein Vergabeverfahren durchgeführt. Dafür hatten bis zum 24. März 2022 alle Interessenten Zeit, sich im Bauamt des Amtes Breitenburg als Bewerber für den Kauf einer Parzelle zu melden. Von den weit über 100 Interessenten auf die 17 Baugrundstücke haben sich zum Ende der Meldefrist insgesamt 85 Bewerber für die Teilnahme am Losverfahren entschieden.
Diese Bewerber wurden am 26. März unter notarieller Aufsicht in eine Reihenfolge ausgelost. In dieser Reihenfolge konnten die sich die ausgelosten Teilnehmer für eine Parzelle entscheiden. Auf diese Weise wurden vom 31. März bis zum 23. Mai alle 17 Parzellen vergeben und das Vergabeverfahren beendet.
Sofern die ersten Baugenehmigungen vorliegen, kann mit einem Baubeginn im Spätherbst gerechnet werden.
- Fragen und Antworten zur GrundsteuerreformRecht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Die ab 2025 geltende Grundsteuer wirft ihre Schatten voraus. Bereits in diesem Jahr muss jeder Grundstücks- und Immobilienbesitzer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Wir haben dafür auf unserer Vereinsseite eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Diese finden Sie entweder im Hauptmenü unter "Informationen" - "Grundsteuerreform", oder unter diesem Link:
- Weiteres Webinar zur Grundsteuerreform am 02.06.2022Recht & Steuern, VeranstaltungMünsterdorf und Umgebung
Am 28.04.2022 fand das erste Webinar zur Grundsteuerreform durch Haus & Grund Schleswig Holstein statt. Ein Mitschnitt können Sie sich bei Youtube unter diesem Link anschauen.
Am 02.06.2022 17:00 - 19:00 Uhr findet ein weiteres Webinar durch den Landesverband Schleswig-Holstein mit dem Referenten Steuerberater Stefan Heins, Geschäftsführer der wetreu LBB Betriebs- und Steuerberatungsgesellschaft KG statt:
Die Teilnahme ist kostenlos und findet über Zoom statt:
>> Link zum Webinar
Meeting-ID: 838 8846 0126
Kenncode: 519708Es werden die wichtigsten Fragen beantwortet:
- Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
- Wie ist das neue Bundesmodel aufgebaut?
- Wie erfolgt die Berechnung der neuen Grundsteuer?(Praxisbeispiele)
- Wer muss künftig wie viel zahlen?
- Was müssen Sie als Eigentümer von Grundbesitz wann tun?
- Das Seminar richtet sich an unsere Mitglieder, Eigentümer und Vermieter.
Das Seminar richtet sich an unsere Mitglieder, Eigentümer und Vermieter.
Weitere Informationen finden Sie zum Nachlesen auch auf unserer eigenen Infoseite
- Rabatt bei OBI Heiligenstedten: "heyOBI App" erforderlichWir berichtenHeiligenstedten
Beim OBI Markt in Heiligenstedten erhalten Mitglieder von Haus und Grund Münsterdorf und Umgebung ab jetzt nur noch bis zu 6% Rabatt. Anstelle des Mitgliedsausweises, muss dafür zukünftig die HeyOBI-App vorgezeigt werden, welche es für die fast alle gängigen Smartphones gibt. Um den vollen Rabatt in Höhe von 6% zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:
- Laden Sie die heyOBI App aus dem Google Play Store (für Android Smartphones) oder aus dem APP Store (für Apple IPhones) herunter und installieren diese.
- Öffnen Sie die heyOBI-App.
- In der App auf "Lass uns loslegen" drücken und die Registrierung mit den persönlichen Daten durchführen.
- Nach der Registrierung mit Personalausweis, Mitgliedsausweis und Handy beim OBI Markt in Heiligenstedten am Service-Center melden.
- Freischaltung der Prozente für die heyOBI App erfolgt durch das Personal am Service-Center im OBI Markt in Heiligenstedten.
- An der Kasse beim Bezahlprozess beide Barcodes aus der heyOBI App vorzeigen und 5% + 1% Rabatt bekommen.
- Neue Grundsteuer: jetzt handeln!Recht & SteuernMünsterdorf und Umgebung
Am 1. Januar 2025 müssen alle Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer erstmalig bezahlen. Warum müssen wir uns schon jetzt mit diesem Thema beschäftigen, wenn dieser Termin noch fast drei Jahre hin ist? Das liegt daran, dass alle Grundstücke in Schleswig-Holstein neu bewertet werden müssen. Das Land hat sich nämlich für das sogenannte Bundesmodell entschieden. Dieses Modell orientiert sich am Grundstückswert. Die bisherige Bewertung der Grundstücke, aufgrund derer die aktuelle Grundsteuer noch erhoben wird, hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil die Berechnung aufgrund sogenannter Einheitswerte fußte. Und diese Einheitswerte beruhten auf den Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer).
Infolgedessen brauchen die Finanzämter eine geraume Zeit, die Grundstückwerte neu festzustellen. Dabei müssen die Grundstückseigentümer mitwirken. Vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Eigentümer eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Wie das genau funktioniert, steht im Detail noch nicht fest. Darum haben wir das Finanzministerium aufgefordert, unsere Mitglieder rechtzeitig zu informieren. Diese Informationen sollen bis Ende Februar 2022 folgen und in der Märzausgabe der Norddeutschen Hausbesitzer Zeitung publiziert werden. Wir planen darüber hinaus gemeinsam mit dem Finanzministerium auch Informationsveranstaltungen in Form eines oder mehrerer Webinare.
Die aktuell schon veröffentlichten Informationen des Finanzministeriums sind hier zu finden.
Zusätzlich finden Sie hier den Ratgeber zum Grundsteuerwertbescheid vom Haus und Grund Landesverband Schleswig-Holstein.
Ergänzend findet durch den Landesverband ein Webinar zu diesem Thema statt:
Webinar Grundsteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir dürfen Sie einladen zu unserem Onlineseminar zur neuen Grundsteuer und der bis zum Sommer notwendigen Grundsteuererklärung.
Unser Referent: Steuerberater Stefan Heins, Geschäftsführer der wetreu LBB Betriebs- und Steuerberatungsgesellschaft KG
Am 28.04.2022 von 17:00 bis 19:00 Uhr.
Die Teilnahme ist kostenlos und findet über Zoom statt:Meeting-ID: 872 6958 8082
Kenncode: 435113Es werden die wichtigsten Fragen beantwortet:
- Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
- Wie ist das neue Bundesmodel aufgebaut?
- Wie erfolgt die Berechnung der neuen Grundsteuer? (Praxisbeispiele)
- Wer muss künftig wie viel zahlen?
- Was müssen Sie als Eigentümer von Grundbesitz wann tun?
Das Seminar richtet sich an unsere Mitglieder, Eigentümer und Vermieter.
- Neubaugebiet "Osterstrasse" in Münsterdorf: Vergabe der Parzellen hat begonnenWir berichtenMünsterdorf
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Münsterdorf den Weg für die Vergabe der Parzellen im Neubaugebiet "Osterstrasse" freigemacht hat, wurden Ende März die 85 Interessenten an den 17 zu vergebenen Parzellen in eine Reihenfolge ausgelost und die Parzellen werden schrittweise vergeben.
Verfolgen Sie den Stand der Vergabe auf der Homepage der Gemeinde Münsterdorf
- Koordination und Hilfe für aus der Ukraine geflüchtete MenschenWir berichtenMünsterdorf und Umgebung
Menschen aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine werden auch in unserem Vereinsgebiet Schutz suchen.
Das Amt Breitenburg ist für die Koordination dieser Menschen verantwortlich und benötigt Ihre Unterstützung:
Der Wohnungsmarkt ist zurzeit sehr angespannt und das Amt verfügt aktuell über wenig Unterbringungsmöglichkeiten. Das Amt Breitenburg hat bereits einige Angebote zur Aufnahme von Flüchtlingen erhalten und bittet auch weiterhin, verfügbaren Wohnraum (Wohnungen und Zimmer) anzubieten.
Link zur Infoseite des Amt BreitenburgWeitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/InneresSicherheit/Ukraine/ukraine_node.html