Ausgetrocknete Adventsgestecke und Christbäume sind in der Weihnachtszeit häufig der Grund für Wohnungsbrände. Die trockenen Zweige brennen wie Zunder. Schon ein kleiner Funke reicht, sie zu entzünden. Kerzen auf Tischgestecken und an Tannenbäumen verursachen "alle Jahre wieder" Sachschäden in Millionenhöhe. Im schlimmsten Fall sind Verletzte und Tote die Folge. Eine Gefahr, die oft unterschätzt wird.
"Eine trockene Tanne verbrennt so explosionsartig, dass Löschversuche oft vergeblich bleiben", warnt Bianca von der Heide, Vorstandsmitglied bei Haus & Grund Münsterdorf und Versicherungsspezialistin der Provinzial Itzehoe. Binnen weniger Sekunden entsteht dabei viel Rauch, der sich schnell im ganzen Raum ausbreitet und bereits nach wenigen Atemzügen zu Vergiftungen führen kann. "In diesem Fall muss man so schnell wie möglich aus dem Haus raus und die die Feuerwehr rufen", sagt Bianca von der Heide. "Auf keinen Fall darf man vergessen, die Mitbewohner zu warnen und ihnen beim Verlassen des Hauses zu helfen." Niemals sollte man sein Leben aufs Spiel setzen und ins Haus zurück rennen, um noch irgendwelche Sachen zu retten.
Damit solch ein Brand gar nicht erst passiert, ist es am besten auf echte Kerzen zu verzichten. Gerade wer Kinder oder Tiere hat, sollte lieber zur elektrischen Lichterkette greifen. "Beim Kauf aber unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten und die Lichterkette beim Verlassen des Hauses ausschalten", rät Bianca von der Heide "Löschdecke, Feuerlöscher oder zumindest ein voller Wassereimer sollten griffbereit in der Nähe stehen." Der Baum muss fest stehen und genügend Abstand von allem Brennbaren, wie Gardinen und Möbeln, haben. Auch sollte er regelmäßig gegossen werden, die Feuchtigkeit im Baum vermindert das Brandrisiko. "Kerzen dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen", so Bianca von der Heide. Adventsgestecke sollten immer auf eine feuerfeste Unterlage gestellt werden.
Ein wichtiges Thema auch für das ganze Jahr: Rauchmelder! Diese lebensrettenden Geräte sind seit 01. Januar 2005 in Neubauten, seit 12. Dezember 2008 auch für alle Bestandsbauten Pflicht in Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen. Der letzte Termin für die Nachrüstung war der 31. Dezember 2010 gemäß § 49 Absatz 4 Landesbauordnung. Wo sie anzubringen sind und wo es darüber hinaus empfehlenswert ist (z. B. im Wohnzimmer oder in Hobbyräumen) sowie weitergehende Informationen finden Sie in dem informativen Merkblatt der Provinzial Versicherung in unserem Downloadbereich unter Formulare & Downloads / Bauen & Renovieren / Im Bestand.
Kommt es doch zum Brand, sollte unverzüglich die Versicherung informiert werden. "Für die Schäden an der Wohnungseinrichtung springt die Hausratversicherung ein", erklärt Bianca von der Heide. "Das Eigenheim ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. Wurde der Brand durch grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers begünstigt, übernimmt die Versicherung je nach Situation und Vertrag nur einen Teil des Schadens."
Für einen erschreckenden Eindruck über die Brennbarkeit eines Weihnachtsbaumes empfehlen wir dieses Video zu einem Brandversuch der Feuerwehr. Nach 30 Sekunden steht der Baum in Vollbrand, nach 45 Sekunden der ganze Raum, nach 75 Sekunden bersten die Fensterscheiben.