Einsetzende Herbststürme lassen wieder zahlreiche Blätter auf die Gehwege fallen. Da der Boden vom Regen oft sehr nass ist, kann aus dem fröhlichen Herbstspaziergang schnell eine gefährliche Rutschpartie werden. Mancher Spaziergang endet dann beim Arzt.
"Wir raten allen Eigentümern, in den kommenden Wochen regelmäßig das Laub von den Gehwegen und auf den Zuwegungen des eigenen Grundstücks zu entfernen", gibt Verbandsdirektor Hans-Henning Kujath vom Landesverband eine klare Marschroute vor. Diese Reinigungspflicht ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinden.
Es muss nicht nur eigenes Laub, sondern auch das der Nachbarbäume beseitigt werden, wenn es auf das eigene Grundstück geweht ist. "Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und ein Passant verunfallt, ist der Eigentümer zum Schadenersatz verpflichtet", warnt Kujath weiter.
Ist das Objekt vermietet, ist die Reinigungspflicht zumeist vertraglich auf den Mieter übergegangen. Auch kann die Aufgabe einem Unternehmen übertragen werden. Hier hat der Eigentümer lediglich die Kontrollpflicht. "Sollte es noch einmal zu einem Schaden kommen, greift die Grundstückshaftpflichtversicherung, die wir unseren Mitgliedern zu besonders günstigen Konditionen anbieten", so Kujath.
Kommen Sie im Zweifelsfall zur Beratung in unsere Sprechstunden!